Sanktions-Compliance in Österreich: welche Regeln gelten und was Unternehmen tun müssen
Kurz gesagt
In Österreich gelten die EU-Sanktionsverordnungen unmittelbar, zusammen mit dem Sanktionengesetz 2010.
Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) ist die zuständige Behörde für Finanzsanktionen.
Unternehmen dürfen gelisteten Parteien keine Gelder oder Waren zur Verfügung stellen und sollten Kunden und Lieferanten regelmäßig prüfen.
Geltende Regeln und zuständige Behörden
EU-Sanktionsverordnungen sind in Österreich ohne nationale Umsetzung verbindlich. Das Sanktionengesetz 2010 legt die nationalen Regeln und die Strafen für Verstöße fest.
Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) ist die zuständige Behörde für Finanzsanktionen, etwa das Einfrieren von Vermögen, Meldungen und Genehmigungen für Zahlungen.
Exportkontrollen für Dual-Use-Güter folgen den EU-Regeln und dem Außenwirtschaftsgesetz 2011, und die Genehmigungen erteilt das für Wirtschaft zuständige Bundesministerium.
Praktische Pflichten für Unternehmen
- Stelle Personen und Organisationen, die von der EU gelistet sind, weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung.
- Prüfe Kunden, Lieferanten, Eigentümer und Banken gegen die Sanktionslisten, auch wenn sich die Listen ändern.
- Melde eingefrorene Gelder der OeNB und beantrage Genehmigungen, wenn die EU-Verordnungen das verlangen.
- Prüfe, ob deine Waren eine Ausfuhrgenehmigung brauchen, auch bei Dual-Use-Gütern.
- Dokumentiere die durchgeführten Prüfungen und die getroffenen Entscheidungen.
Bußgelder und Strafen
Gesetzliche Höchstbeträge, die wir in den offiziellen Texten überprüft haben:
- Europäische Union, Richtlinie 2024/1226: Geldbußen für Unternehmen von mindestens 5 % des weltweiten Umsatzes oder 40.000.000 € sowie Freiheitsstrafen von mindestens 5 Jahren. (Quelle)
Gesetzliche Höchstbeträge, wie von den verlinkten Behörden veröffentlicht, geprüft am 29. Oktober 2026.
Offizielle Quellen
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Häufige Fragen
Wer ist in Österreich für Finanzsanktionen zuständig?
Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) ist die zuständige Behörde für Finanzsanktionen in Österreich.
Welches nationale Gesetz gilt für Sanktionen in Österreich?
Das Sanktionengesetz 2010 legt die nationalen Regeln und Strafen fest, neben den unmittelbar geltenden EU-Verordnungen.
Müssen österreichische Unternehmen die EU-Sanktionsliste prüfen?
Ja. EU-Sanktionen gelten für jedes Unternehmen in Österreich, daher sollten Kunden, Lieferanten und deren Eigentümer gegen die EU-Liste geprüft werden.
Das Programm kann Fehler machen. Die letzte Verantwortung für die Compliance bleibt bei deinem Unternehmen. Unicorn Intelligence ist ein Informationswerkzeug. Entscheidungen und rechtliche Pflichten, einschließlich Sanktions-Compliance, Due Diligence und Teilnahme an Ausschreibungen, verbleiben beim Kunden.
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